Fachbereich Atemschutz

 

Atemschutzgeräteträger sind ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehr.
Sobald bei einem Einsatz reizende oder gar giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege und somit in den Blutkreislauf geraten können, legen die Atemschutzgeräteträger ihre Schutzausrüstung an.

Hier unterscheidet man zwischen umluftabhängigem und umluftunabhängigem Atemschutz.

Umluftabhängiger Atemschutz:
Einige Gifte lassen sich durch einen so genannten Atemschutzfilter aus der Umgebungsluft herausfiltern.
Dies geschieht mit einem Schwebstofffilter oder auch Partikelfilter welcher auf die Atemschutzmaske aufgeschraubt wird.
In der Feuerwehr Elsendorf verwenden wir hochwertige Kombinationsfilter.
Da dieses Gerät nur in Verbindung mit einem atembaren Luftgemisch verwendet werden kann, nennt man diese Art von Gerät Umluftabhängiges Atemschutzgerät oder leichten Atemschutz, da kein Pressluftatmer benötigt wird.

Umluftumabhängiger Atemschutz:
Da man durch die Atemluft, die hier in der Flasche auf dem Rücken mitgeführt wird auch in Bereiche vordringen kann, in denen keine ausreichende Atemluft mehr vorhanden ist und oder Rauchgase zu stark auftreten ist dies stets die vorgeschriebene Schutzausrüstung.

Ein komplett ausgerüsteter Atemschutzträger hat mit seiner persönlichen Schutzausrüstung (ca. 11 kg) und dem Pressluftatmer mit Stahlflasche (ca. 16 kg) insgesamt rund 27 kg Gewicht am Körper. Dazu kommen noch teils schwere Ausrüstungsgegenstände wie Schlauchtragekorb, Hohlstrahlrohr, Feuerwehraxt, Lampe, Funkgerät, Rauchvorhang, Tragetuch, Wärmebildkamera und Rettungsleine dazu, welche die Atemschutzgeräteträger mitführen müssen.
Da am Pressluftatmer die Stahlflasche mit ca. 11 kg für das meiste Gewicht sorgt, haben wir in Elsendorf die meisten unsere Geräte auf sogenannte Compositeflaschen umgerüstet. Dadurch können wir ca 6 kg Gewicht einsparen.
Die meisten Atemschutzgeräte sind im Mannschaftsraum verbaut, damit sich die Atemschutzgeräteträger bereits während der Fahrt ausrüsten können. Die Einsatzzeit der Geräte beträgt je nach Belastung der Atemschutzgeräteträger zwischen 20 und 45 Minuten.

Wie werde ich Atemschutzgeräteträger?
Vorab muss erwähnt werden, dass die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger nicht zu unterschätzen sind!
Zunächst muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Weiterhin muss alle drei Jahre (ab dem 50. Lebensjahr jährlich) eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz 26.3 absolviert werden, denn die körperliche Belastung bei Arbeiten unter Atemschutz ist hoch.
Sind die gesundheitlichen Rahmenbedingungen abgeklärt, erfolgt eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger.
Hier wird der Umgang mit den verschiedenen Geräten geschult und geübt.
Auch Einsatzgrundsätze und grundlegende Vorgehensweisen müssen gelernt werden!
Elsendorf ist einer der drei Ausbildungsstandorte im Landkreis Kelheim für die Atemschutzgeräteträgerausbildung (neben Neustadt und Kelheim).
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung müssen die Atemschutzgeräteträger aber jedes Jahr eine Belastungsübung im Atemschutzzentrum Neustadt an der Donau absolvieren und einmal pro Jahr eine Übung in einem Brandschutzcontainer.
Dazu hat der Landkreis Kelheim eine eigene Übungsstrecke im Atemschutzzentrum in Neustadt an der Donau.

Aber auch eine ständige Fortbildung innerhalb der eigenen Feuerwehr, mit den vorhandenen Mitteln ist ein wichtiger Bestandteil für die Kameraden. Wir bieten den Kameraden mehrmals im Jahr zusätzliche Fortbildungen an,
in denen wiederkehrend wichtige Grundlagen gefestigt werden aber auch komplexe Einsatzszenarien geübt werden.